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Beantwortete Geldfragen

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- Ist ein Verurteilter nicht in der Lage, die Strafe in einem Betrag zu zahlen, so kann ihm auf Antrag Ratenzahlung gewährt werden.
- Ist ein Verurteilter aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage zu zahlen, so kann ihm auf Antrag auch Tilgung durch gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht werden.

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Zunächst einmal § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis Absatz 1 also Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, dazu kommt dann §21 Absatz 3 (1) [...] kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen war.

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Ja, gibt es! Wer ohne erwischt wird, dem drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gruß hiogi.de

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Wir sind keine Rechtsauskunft. Du müsstest mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen oder einem Bußgeld.
LG
Hiogi

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Verlust der Betriebserlaubnis des Rollers, unter Umstäönden auch den Verlzust des Versicherungsschutzes. Strafe kann 3 Monate Sperre und 60€ Bussgeld bedeutetn. Dies ist aber von der Situation abhängig. Auch, ob du Tuning zugibst!

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Laut Bußgeldkatalog kostet das fünf Euro. Wir übernehmen dafür aber keine Garantie, schließlich sind wir keine Anwälte und außerdem kann man sich bei Vorsatz unter Umständen strafrechtlich schuldig machen.

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Leistungsmissbrauch gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit kann nach § 404 Abs. 2 Nr. 26
SGB III mit bis zu 5000 € Geldstrafe geahndet werden.
Betrügerischer Leistungsmissbrauch in besonders schweren Fällen kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren (!!) oder mit Geldstrafe geahndet werden.

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Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Wir sind aber keine Rechtsauskunft, frag also mal einen Anwalt. Viel Spaß beim Bomben.

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Wir können keine Rechtsberatung geben. Telefonterror ist jedoch eine Straftat, die im Regelfall Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht (§ 238 StGB). Höhere Strafrahmen gelten, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen oder eine andere ... in die Gefahr des Todes / Verletzung gebracht hat.

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Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
4 Punkte
Geldbuße (bis 3000 Euro)
Fahrverbot (bis 3 Monate)

Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug

Details siehe Quelle. Fahr also besser nüchtern. Schönen Abend.