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Beantwortete Geldfragen

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Für das Kalenderjahr 2008 sind nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) die Erklärungen bis zum 31.5. 2009 bei den Finanzämtern abzugeben.

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Das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bilanziert,die Reform ist finanzpol. erfolgreich,klimapolitisch "besteht Überarbeitungsbedarf".

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Wenn einer deiner Familie verstirbt u Geld angelegt hat,in großer Summe,dann MUß der ein TESTAMENT haben!Hat er keins geht das Geld ans Finanzamt!Du siehst nix!