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Beantwortete Geldfragen

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Die Spende kann von Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden. Somit ergibt sich im Ergebnis ein etwas geringeres zu versteuerndes Einkommen, und du hast etwas mehr im Portemonnaie.

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Es besteht bei erheblicher Härte die Möglichkeit der Stundung (gegen Zinsen). Auch Ratenzahlung ist auf Antrag möglich. Die Entscheidung darüber liegt jedoch beim Finanzamt. Du solltest hierfür auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren, denn das Ganze muss gut begründet sein.

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Prinzip zur Ausgestaltung des Finanzierungsbeitrags der Bürger für Leistungen ihres Staates. Es sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird. Gruß

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Das Elterngeld als Lohnersatzleistung wird aus dem Topf für das ehemalige Bundeserziehungsgeld, d.h. ganz allgemein aus Steuermitteln bezahlt. MfG hiogi

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Solche Übergaben werden nicht persönlich gemacht. Das läuft über Mittelsmänner. zudem würde niemand mehr danach wieder solche Daten anbieten

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Ja. Du kannst Widerspruch einlegen, siehe dazu Rechtshilfsvermerk auf Deinem Bescheid. Frist sind meist 30 Tage. Siehe auch Quellen.

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Das muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden! Das niedersächsische Finanzgericht hält den Soli jedenfalls für verfassungswidrig!

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Mit ihr finanziert man Anliegen der Umweltpolitik und reduziert außerdem die anfallenden Beitragssätze für die Sozialversicherung.

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Die Steuerummer steht eigentlich auf der Lohnsteuerkarte oben rechts.
Findet man sie nicht => einfach das zuständige Finanzamt anrufen.

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Für das Kalenderjahr 2008 sind nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) die Erklärungen bis zum 31.5. 2009 bei den Finanzämtern abzugeben.