Beantwortete Geldfragen
Das muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden! Das niedersächsische Finanzgericht hält den Soli jedenfalls für verfassungswidrig!
Für das Kalenderjahr 2008 sind nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) die Erklärungen bis zum 31.5. 2009 bei den Finanzämtern abzugeben.
Für das Kalenderjahr 2008 sind nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) die Erklärungen bis zum 31.5. 2009 bei den Finanzämtern abzugeben.
Für das Kalenderjahr 2008 sind nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) die Erklärungen bis zum 31.5. 2009 bei den Finanzämtern abzugeben.
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