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Beantwortete Geldfragen

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Das kann man schlecht verallgemeinern. Kommt auch auf das Finanzamt an. Von einem Monat bis zu 6 Monaten ist die Zeitspanne. Wenn es Dir zu lange dauert, würde ich nachhaken. Mit den Mahnungen für z.B. Kfz-Steuer sind die ja auch immer sehr flott ...

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Arbeitnehmer, die lediglich Arbeitslohn und eventuell Lohn- oder Entgeltersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld u. Ä.) bezogen, jedoch keine andere Einkünfte wie bspw. Renteneinkünfte, Zinseinkünfte oder Vermietungseinkünfte haben

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Falls Sie die Tankbelege nicht oder nicht vollständig gesammelt haben, dürfen Sie diese Kosten nach § 162 Abgabenordnung (AO) schätzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einer wichtigen Entscheidung bereits vor Jahren bestätigt (Urteil vom 7.4.1992, Az. VI R 113/88), auf die sich auch die Finanzämter berufen.

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Wir sind zwar keine Rechtsberatung. § 19 I 1 AO (siehe Quelle 1) verstehen wir aber bei unbefangener Lektüre einfach mal so, als würde sich die Zuständigkeit des Finanzamtes nach dem Wohnsitz richten. Vorschlag: Suchen Sie sich bei Quelle 2 einfach mal ihr Wohnsitzfinanzamt raus und fragen Sie dort für belastbare Infos

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Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder vom Finanzamt veranlagt wurde.
Wenn die Frage anders gemeint war, bitte neu stellen. Sonst viel Erfolg.

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Nach einem Umzug ist die Steuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt abzugeben.Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für Sie zuständigen Finanzamt an.

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Info des Finanzamts Bayern: Die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung dauert im Durchschnitt 8 bis 10 Wochen. Bei größeren und schwierigeren Fällen oder in Zeiten, in denen besonders viele Leute ihre Erklärung abgeben, kann es jedoch gelegentlich länger dauern. http://tinyurl.com/3aalh6d

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Ich nutze d. Steuerfuchs (https://www.steuerfuchs.de/home.php). Sehr empfehlenswert+sicher. Nur die Online-Übermittl. z.Finanzamt kostet 15€

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Das hängt von Deinem zuständigen Finanzamt ab - die arbeiten nicht alle gleich schnell. Rechne mal so mit 8 Wochen und siehe Ergänzung.

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Ja. Du kannst Widerspruch einlegen, siehe dazu Rechtshilfsvermerk auf Deinem Bescheid. Frist sind meist 30 Tage. Siehe auch Quellen.