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Beantwortete Geldfragen

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Die Steuerummer steht eigentlich auf der Lohnsteuerkarte oben rechts.
Findet man sie nicht => einfach das zuständige Finanzamt anrufen.

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Für das Kalenderjahr 2008 sind nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) die Erklärungen bis zum 31.5. 2009 bei den Finanzämtern abzugeben.

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Zinsfreibetrag für Ledige: 801 € im Jahr; für Verheiratete: 1.602 € im Jahr. Alles, was darüber hinaus an Zinsen anfällt, muss verst. werden