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Beantwortete Geldfragen

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§ 107 Gebühren und Auslagen (OWiG): Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7.500 Euro. - Für Versand und Auslagen der Behörde. Details in der Quelle. Schönen Sonntag.

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Wahrscheinlich nichts. ;-)
Nicht wenige Schweizer ärgern sich nämlich darüber, wenn sie ein deutscher Fahrer mit 150 km/h überholt – wohl wissend, dass er die Buße nicht bezahlen wird.
Eigentlich sähe auch das Polizeiabkommen mit Deutschland Hilfe beim Bußeneintreiben vor. Dies wurde aber bis heute nicht umgesetzt.

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Hi, the community could not find a quick answer. Please check the related questions, comments or discussions about Stau on the details page for your question.

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Ich habe dazu folgenden Tipp gefunden: "Wenn ihr von der Polizei erwischt werdet und euer Wagen eingezogen wird, beendet das Spiel und startet es neu. Und siehe da, das Auto ist wieder da!". Siehe Quelle.

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10-15 Kmh 25 Euro nach Tabelle

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Laut Bußgeldkatalog kostet das fünf Euro. Wir übernehmen dafür aber keine Garantie, schließlich sind wir keine Anwälte und außerdem kann man sich bei Vorsatz unter Umständen strafrechtlich schuldig machen.

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Das wird von Gericht zu Gericht anders entschieden. Kann zwischen 300 und 2.500 Euro kosten. "Alte Sau" kostete mal 2.500 Euro. "Fieses Miststück" ist ähnlich preiswert. Siehe Quelle. Viel Spaß.

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Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft: 80 Euro + 23,50 Euro Gebühr + 1 Punkt. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft: 70 Euro + 23,50 Euro + 1 Punkt. Mit Gefährdung und/oder Sachbeschädigung auch mehr. Voraussetzung: KEIN Führerschein auf Probe und KEINE Probezeit!

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Das kann Dich 5 Euro kosten. Hat übrigens nichts mit einem evtl.vorhandenen Führerschein zu tun. Das gilt nur bei motorisierten Verkehrsteilnehmern. Gruß von hiogi.

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Ab 100 km/h sind es 3 Prozent, aufgerundet auf volle Prozente. Also 3,6 wird zu 4 km/h. Bis 100 km/h sind es genau 3 Prozent. Schönen Tag, Details in der Quelle.

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