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Beantwortete Geldfragen

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Nein. Arbeitslosengeld gehört zu den steuerfreien Einnahmen. Siehe dazu § 3 EStG

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Nein. Für normales Arbeitslosengeld muss man in den letzten zwei Jahren für 360 Tage beschäftigt gewesen sein (Ausnahmefall Zivildienst und Bund) und darf höchstens 65 Jahre alt sein. ALGII kann im Grunde jeder ab 15 bekommen. Es gibt aber Vermögenshöchstgrenzen. Und man darf nicht Rentner sein. Mehr in den Quellen.

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Lässt sich so nicht beantworten, zumal wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen!
Eigenkündigung? Kündigungsfristen eingehalten? Wenn diese nicht eingehalten und dafür eine Abfindung vereinbart wurde, dann ruht gemäß SGB III § 143a der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Lies mal die Quellen und frag bei Bedarf nochmal.

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Das ist zu komplex für diesen begrenzten Raum der Antwort. Du findest in den Quellen Links, die zu Seiten führen, auf denen das gut erklärt ist. Ansonsten kann man sich auch immer zB bei der Agentur für Arbeit direkt schlau machen. Liebe Grüße

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Solange Sie sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befinden, zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet.

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Eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld darf die Bundesagentur für Arbeit nur vornehmen, wenn die für den Arbeitgeber geltende ordentliche Kündigungsfrist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wurde. Ausnahmen bei Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag. Komplex. Siehe Quellen.

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Bei ALG1 darfst du 14,9 Std/Woche arbeiten (165€ anrechnungsfrei), alles drüber wird vom ALG abgezogen: http://fwd4.me/GZf Arge informieren!

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Solange du Arbeitslosengeld beziehst ist die Bewerbungsforderung zulässig, da du seitens der Agentur für Arbeit als Arbeitslos gemeldet bist