geldantwort
Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (24.01.2011 | 09:08)

Wird eine Abfindung am Arbeitslosengeld I angerechnet?

beantwortet
iPhone
1
Kommentare
Share on Twitter Share on Facebook

Antwort wurde versendet:

Eine Abfindung darf nur angerechnet werden,wenn die für den Arbeitgeber geltende ordentliche Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wurde. Ausnahmen gelten bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag.(Lies auch mal die Quelle).

Quelle: beantwortet von Zossen (24.01.2011 | 10:08) und bestätigt von rds (24.01.2011 | 10:12)

1 Kommentare

  1. 1. anonym schrieb am (03.11.2011 | 07:12):

    Das stimmt! Doch ist zu beachten, dass wenn ein Arbeitslosengeld im gleichen Jahr gezahlt wird wie die Abfindung, erhöht sich dadurch die Steuerprogression, die zur Besteuerung der Abfindung herangezogen wird.

    Faktisch heißt das, dass oftmals mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist.
    Quelle: http://www.steuer-abfindung.de/


Kommentar schreiben: