Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (24.01.2011 | 09:08)
Wird eine Abfindung am Arbeitslosengeld I angerechnet?
beantwortet
iPhone
1
KommentareAntwort wurde versendet:
Eine Abfindung darf nur angerechnet werden,wenn die für den Arbeitgeber geltende ordentliche Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wurde. Ausnahmen gelten bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag.(Lies auch mal die Quelle).
Quelle:
beantwortet von Zossen (24.01.2011 | 10:08)
und bestätigt von rds (24.01.2011 | 10:12)
Kommentare
-
1. anonym schrieb am (03.11.2011 | 07:12):
Das stimmt! Doch ist zu beachten, dass wenn ein Arbeitslosengeld im gleichen Jahr gezahlt wird wie die Abfindung, erhöht sich dadurch die Steuerprogression, die zur Besteuerung der Abfindung herangezogen wird.
Faktisch heißt das, dass oftmals mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist.
Quelle: http://www.steuer-abfindung.de/
Tags:
Arbeitslosengeld
Antwort suchen
Arbeitslosengeld Auto Bank Banken Berlin Bildung Bußgeld Bußgeldkatalog Deutschland ebay Euro Finanzamt Finanzen Finanzierung Frauen Gehalt Geld hiogi Internet kaufen Konto Kredit Kreditkarte Mann Monat Überweisung Politik Recht Schufa Schulden Sparkasse Steuererklärung Strafe USA Verdienst Verkehrsrecht Welt Wirtschaft Währung Zinsen
Weitere Themen-Seiten
Technik Ratgeber
Gesundheits Antworten
Fussball Ratgeber
Kinder Fragen
Hausaufgaben Tipps
Foto Fragen
Aktien Ratgeber
Mode Ratgeber
Software Tipps
Sport Fragen
Reise Themen
Golf Ratgeber
