Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (07.08.2009 | 22:56)
Wieviel Ordnungsgeld muß man zahlen, wenn man als geladener Zeuge, dem Gericht unentschuldigt fern bleibt?
beantwortet
SMS
1
KommentareAntwort wurde versendet:
Ein eventuelles Ordnungsgeld wird vom Gericht festgesetzt. Das ist aber nicht zwangsläufig so, wenn das Fernbleiben keine Nachteile bringt.
Quelle:
beantwortet von Hajott (07.08.2009 | 23:08)
und bestätigt von dasCARUSO (07.08.2009 | 23:10)
Kommentare
-
1. Clara schrieb am (07.08.2009 | 23:13):
Es kann aber auch Ordnungshaft angeordnet werden. Und es können sehr hohe Kosten entstehen, wenn z. b. Sachverständige eingeladen waren, deren Erscheinen vor Gericht Kosten verursacht. Diese werden dem nicht erschienenen Zeugen evtl. ebenfalls auferlegt. Also Vorsicht!
(bin vorhin beim Recherchieren auf diese Infos gestoßen)
Antwort suchen
Arbeitslosengeld Auto Bank Banken Berlin Bildung Bußgeld Bußgeldkatalog Deutschland ebay Euro Finanzamt Finanzen Finanzierung Frauen Gehalt Geld hiogi Internet kaufen Konto Kredit Kreditkarte Mann Monat Überweisung Politik Recht Schufa Schulden Sparkasse Steuererklärung Strafe USA Verdienst Verkehrsrecht Welt Wirtschaft Währung Zinsen
Weitere Themen-Seiten
Technik Ratgeber
Gesundheits Antworten
Fussball Ratgeber
Kinder Fragen
Hausaufgaben Tipps
Foto Fragen
Aktien Ratgeber
Mode Ratgeber
Software Tipps
Sport Fragen
Reise Themen
Golf Ratgeber
