Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von Intenso (28.07.2008 | 21:36)
Wie teuer ist verbotenes Grillen / offenes Feuer auf nicht ausgewiesenen Plätzen in NRW? Danke!
beantwortet
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KommentareAntwort wurde versendet:
Bußgeldbestimmungen sind stets durch das Ordnungsamt des Kreises bzw. der Stadt festgelegt.
Quelle:
beantwortet von haarsplizz (28.07.2008 | 21:39)
und bestätigt von TobiOrNotTobi (28.07.2008 | 21:42)
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