Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (23.10.2010 | 01:58)
Wenn ich ein 13. Monatsgehalt bekomme und ich auf Januar oder Februar den Arbeitgeber wechsle, kann er dann das Geld zurück fordern?Wie ist das geregelt?gib es da fristen?
beantwortet
iPhone
0
KommentareAntwort wurde versendet:
Nein. Im Gegensatz zu Gratifikationen stellt das 13. Monatsgehalt, für das weder ein Rückzahlungsvorbehalt, noch sonstige Bedingungen vereinbart werden, einen echten Gehaltsbestandteil dar. - Du kriegst dann für Januar und Februar noch anteilig das 13. Gehalt. Frag aber auch mal nen Anwalt und so. Schönen Tag.
Quelle:
beantwortet von hansalbers (23.10.2010 | 08:56)
und bestätigt von StanleyKubrick (23.10.2010 | 08:59)
Kommentar schreiben:
Antwort suchen
Arbeitslosengeld Auto Bank Banken Berlin Bildung Bußgeld Bußgeldkatalog Deutschland ebay Euro Finanzamt Finanzen Finanzierung Frauen Gehalt Geld hiogi Internet kaufen Konto Kredit Kreditkarte Mann Monat Überweisung Politik Recht Schufa Schulden Sparkasse Steuererklärung Strafe USA Verdienst Verkehrsrecht Welt Wirtschaft Währung Zinsen
Weitere Themen-Seiten
Technik Themen
Gesundheits Tipps
Fussball Antworten
Kinder Antworten
Hausaufgaben Fragen
Foto Fragen
Aktien Tipps
Mode Tipps
Software Fragen
Sport Fragen
Reise Themen
Golf Antworten
