geldantwort
Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (23.10.2010 | 01:58)

Wenn ich ein 13. Monatsgehalt bekomme und ich auf Januar oder Februar den Arbeitgeber wechsle, kann er dann das Geld zurück fordern?Wie ist das geregelt?gib es da fristen?

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Antwort wurde versendet:

Nein. Im Gegensatz zu Gratifikationen stellt das 13. Monatsgehalt, für das weder ein Rückzahlungsvorbehalt, noch sonstige Bedingungen vereinbart werden, einen echten Gehaltsbestandteil dar. - Du kriegst dann für Januar und Februar noch anteilig das 13. Gehalt. Frag aber auch mal nen Anwalt und so. Schönen Tag.

Quelle: beantwortet von hansalbers (23.10.2010 | 08:56) und bestätigt von StanleyKubrick (23.10.2010 | 08:59)
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