Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (29.01.2011 | 18:44)
Welche Strafe kann ein Schwarzarbeiter erwarten?
beantwortet
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KommentareAntwort wurde versendet:
Leistungsmissbrauch gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit kann nach § 404 Abs. 2 Nr. 26
SGB III mit bis zu 5000 € Geldstrafe geahndet werden.
Betrügerischer Leistungsmissbrauch in besonders schweren Fällen kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren (!!) oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Quelle:
beantwortet von Questlerianer (29.01.2011 | 19:05)
und bestätigt von Kuchi (29.01.2011 | 19:05)
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