Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (17.12.2011 | 05:41)
Welche Maßnahmen müssen erfolgt sein, bevor ein Säumniszuschlag erhoben werden kann?
beantwortet
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KommentareAntwort wurde versendet:
Sofern der Gläubiger z.B. das Finanzamt eine Steuer per Verwaltungsakt, z.B. durch einen Steuerbescheid festgesetzt hat, und der Schuldner diese nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstermins entrichtet hat, so ist der Säumniszuschlag fällig. Weitere Maßnahmen sind anscheinend nicht erforderlich.
Quelle:
beantwortet von Marubas (17.12.2011 | 06:46)
und bestätigt von winni300 (17.12.2011 | 06:50)
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