Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (20.06.2011 | 16:44)
Welche Frist ist einzuhalten, wenn man Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt einlegen möchte?
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KommentareAntwort wurde versendet:
Sie können nur innerhalb eines Monats nach „Bekanntgabe“ des Bescheids Einspruch einlegen. Wann die Monatsfrist beginnt, ist genau festgelegt: Datum des Poststempels plus drei Tage. Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag oder einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, gilt der erste darauf folgende Werktag.
Quelle:
beantwortet von Questlerianer (20.06.2011 | 16:49)
und bestätigt von winni300 (20.06.2011 | 17:08)
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Finanzamt
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