Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (17.07.2011 | 16:37)
Muss man Kraftstoff Quittungen für die Steuererklärung aufbewahren wenn man angibt regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit zu fahren ?
beantwortet
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KommentareAntwort wurde versendet:
Falls Sie die Tankbelege nicht oder nicht vollständig gesammelt haben, dürfen Sie diese Kosten nach § 162 Abgabenordnung (AO) schätzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einer wichtigen Entscheidung bereits vor Jahren bestätigt (Urteil vom 7.4.1992, Az. VI R 113/88), auf die sich auch die Finanzämter berufen.
Quelle:
beantwortet von Questlerianer (17.07.2011 | 16:43)
und bestätigt von winni300 (17.07.2011 | 16:45)
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