Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (10.09.2011 | 20:41)
Muss ich in der Ortschaft mein Fernlicht abblenden?
beantwortet
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KommentareAntwort wurde versendet:
Hallo. Nein, es ist nicht grundsätzlich verboten, innerhalb geschlossener Ortschaften mit Fernlicht zu fahren. ABER: Es darf grundsätzlich - weder innerhalb noch außerhalb geschlossener Ortschaften - nicht mit Fernlicht gefahren werden, wenn ausreichende, durchgehende Straßenbeleuchtung vorhanden ist (Bußgeld: € 10).
Quelle:
beantwortet von StanleyKubrick (10.09.2011 | 20:46)
und bestätigt von Questlerianer (10.09.2011 | 20:48)
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