Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (26.03.2011 | 10:54)
kann man für unnützes Hin-und Herfahren mit dem Auto bestaft werden?
beantwortet
Web
1
KommentareAntwort wurde versendet:
Man kann mit einem Verwarngeld in Höhe von € 20 belegt werden. Siehe dazu unsere Quelle.
Quelle:
beantwortet von StanleyKubrick (26.03.2011 | 11:01)
und bestätigt von Questlerianer (26.03.2011 | 11:07)
Kommentare
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1. Petefragt schrieb am (26.03.2011 | 11:11):
Ja! Große Grauzone, da schlecht im Gesetz definiert. Crusen ist aber eindeutig starfbar. 20 oder 40 Euro mußte man zahlen. Weiß die Summe nicht mehr genau.
Sinn ist unsinnige Fahrten zu vermeiden. Jetzt überlegen schon Paragraphenverdreher ob Brötchen holen nicht auch zu Fuß machbar und damit darunter zählen könnte. Ist aber nur eine kleine Minderheit und Politiker sind auf diesen Zug noch nicht aufgesprungen.
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Auto
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