Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (22.11.2010 | 08:42)
Kann das Arbeitslosengeld bei einer Nebentätigkei (400€) gekürzt werden, auch wenn diese länger als 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit bestand? Und auch wenn der Arbeitgeber der Nebentätigkeit wechsel
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KommentareAntwort wurde versendet:
Deine Frage ist wohl nicht vollständig. Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf trotzdem erwerbstätig sein. Solange das Einkommen aus diesem Nebenjob 165 Euro nicht überschreitet, wird es nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn das Einkommen darüber liegt, kann es zu Abzügen kommen. Lies mal die Quellen.
Quelle:
beantwortet von hansalbers (22.11.2010 | 08:58)
und bestätigt von littlesista (22.11.2010 | 09:01)
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