Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (27.09.2010 | 21:48)
in einer bekannten kaffeehauskette will man mir (14 Jahre) keinen kaffee geben. laut gesetz bin ich doch ab 7 beschränkt geschäftsfähig und kann mir kaffee kaufen und trinken, oder?
beantwortet
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KommentareAntwort wurde versendet:
Das stimmt. Du darfst Dir ja auch Cola kaufen. Zitat: Ferner können Minderjährige wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind. Also Taschengeld. Tchibo?
Quelle:
beantwortet von hansalbers (27.09.2010 | 22:07)
und bestätigt von Questlerianer (27.09.2010 | 22:09)
Kommentare
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1. hansalbers schrieb am (27.09.2010 | 22:10):
Ach, Kaffeehaus. Starbucks. Hab ich überlesen.
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2. hansalbers schrieb am (27.09.2010 | 22:15):
Da kannst Du aber trotzdem nichts gegen machen, der Verkäufer kann entscheiden, ob er Dir etwas verkauft oder nicht. Es gibt keine "Verkaufspflicht".
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3. StanleyKubrick schrieb am (27.09.2010 | 22:25):
Die Ergänzung 2 ist eigentlich richtiger als die Antwort.
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