Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (28.02.2011 | 20:12)
ich wohne in Schleswig Holstein und arbeite in hamburg .Wer ist bezgl. meiner Steuererklärung jetzt für mich zuständig
beantwortet
Web
1
KommentareAntwort wurde versendet:
Wir sind zwar keine Rechtsberatung. § 19 I 1 AO (siehe Quelle 1) verstehen wir aber bei unbefangener Lektüre einfach mal so, als würde sich die Zuständigkeit des Finanzamtes nach dem Wohnsitz richten. Vorschlag: Suchen Sie sich bei Quelle 2 einfach mal ihr Wohnsitzfinanzamt raus und fragen Sie dort für belastbare Infos
Quelle:
beantwortet von StanleyKubrick (28.02.2011 | 20:40)
und bestätigt von Questlerianer (28.02.2011 | 20:47)
Kommentare
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1. klawi schrieb am (28.02.2011 | 20:32):
Sicherheithalber in beiden Ländern die Steuern bezahlen. Dann machst Du sicher nichts falsch... ;-)
Tags:
Steuererklärung
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