geldantwort
Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (15.01.2012 | 10:06)

Ich bin beim telefonieren am Steuer erwischt worden. Im Bußgeldbescheid verlangen die Geier jetzt neben dem Bußgeld eine "Gebühr" i.H.v. 20 Euro. Wofür ist diese Gebühr?

beantwortet
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Antwort wurde versendet:

§ 107 Gebühren und Auslagen (OWiG): Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7.500 Euro. - Für Versand und Auslagen der Behörde. Details in der Quelle. Schönen Sonntag.

Quelle: beantwortet von hansalbers (15.01.2012 | 10:13) und bestätigt von Mimbrocken (15.01.2012 | 10:14)
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