Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von Günni (19.12.2011 | 09:56)
Hallo, wenn man den Führerschein für einen Monat abgeben musste und während dieser Zeit von der Polizei bei Fahren ohne Führerschein erwischt wird, mit was für einer Strafe muss mann rechnen? Danke!
beantwortet
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KommentareAntwort wurde versendet:
Zunächst einmal § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis Absatz 1 also Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, dazu kommt dann §21 Absatz 3 (1) [...] kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen war.
Quelle:
beantwortet von Marubas (19.12.2011 | 10:40)
und bestätigt von dasCARUSO (19.12.2011 | 10:41)
Kommentare
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1. Questlerianer schrieb am (19.12.2011 | 09:59):
Ich würde erstmal 5 Jahre empfehlen ...
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