Antwort und Rat zur Geldfrage:
gefragt von anonym (11.12.2009 | 13:57)
Ein einmal FESTGESETZTER Steuerbescheid kann vom Finanzamt nicht ohne weiteres wieder geändert werden. Es sei denn der Steuerpflichtige stimmt einer erneuten Prüfung zu. Richtig?
beantwortet
SMS
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KommentareAntwort wurde versendet:
Ja. Du kannst Widerspruch einlegen, siehe dazu Rechtshilfsvermerk auf Deinem Bescheid. Frist sind meist 30 Tage. Siehe auch Quellen.
Quelle:
beantwortet von hansalbers (11.12.2009 | 14:04)
und bestätigt von Clara (11.12.2009 | 14:05)
Kommentare
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1. hansalbers schrieb am (11.12.2009 | 14:05):
Der kann aber geändert werden (auch zu Deinen Ungunsten), wenn es sich um Rechenfehler oder sowas handelt. Siehe dazu die Quelle.
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2. Clara schrieb am (11.12.2009 | 14:07):
Wie ist das denn, wenn sich die Gesetzeslage zugunsten des Steuerpflichtigen ändert? Siehe Pendlerpauschale. Da wurden die Steuerbescheide doch auch nachträglich korrigiert ...
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3. hansalbers schrieb am (11.12.2009 | 14:12):
Zwischenlösung mit vorläufigem Steuerbescheid"
In den ersten Monaten nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes wurden die Steuerbescheide wegen der Rückzahlung der Pendlerpauschale mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Er lautet: "Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich". Ein derartiger Vorbehalt verunsichert natürlich die Steuerzahler. "Vorläufig" heißt "bis auf weiteres". Mit der Rückkehr zur alten Regelung wird die Vorläufigkeit aufgehoben.
und
Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies seinem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt wird dann von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 durchführen und die Erstattung vornehmen.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernungspauscha le.htm
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4. Clara schrieb am (11.12.2009 | 14:16):
Ahh, alles klar. Stimmt, auf meiner war auch so ein Vorläufigkeitsvermerk, wenn ich mich recht erinnere.
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