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Beantwortete Geldfragen

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Die aktuellen Amtsbezüge des Bundespräsidenten sind im Bundeshaushalt 2010 mit 199.000 Euro ausgewiesen zuzüglich 78.000 Euro Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung). Nach dem Ausscheiden aus dem Amt werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit als Ehrensold weitergezahlt.

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Der Bundespräsident erhält lt. Bundeshaushalt 2010 Amtsbezüge in Höhe von 199.000 Euro zuzüglich 78.000 Euro Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung).
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit als Ehrensold weitergezahlt! Also rund 17.000 € im Monat (Quelle 2).

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Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten sind im Bundeshaushalt 2010 mit 199.000 Euro ausgewiesen, zuzüglich 78.000 Euro Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung), aus dem auch die Löhne des Hauspersonals für die freie, voll eingerichtete Amtswohnung des Bundespräsidenten zu zahlen sind.

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Viele werben zwar damit, aber wirklich möglich ist das nicht. Im Internet gilt eher das Motto "Viel Arbeit, wenig Lohn". Wir könnten Dir durchaus einige Seiten nennen, wo Du mit viel Einsatz ein paar Cents dazuverdienen kannst... ;-)

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Zunächst einmal § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis Absatz 1 also Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, dazu kommt dann §21 Absatz 3 (1) [...] kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen war.

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Du musst in eine Partei eintreten und dich dort extrem ehrgeizig engagieren. Das Studienfach ist eher unwichtig; viele Politiker sind wohl Juristen oder Wirtschafts- bzw. Gesellschaftswissenschaftler; unsere Kanzlerin ist Physikerin. Von wegen des Finanziellen: BAföG, Jobben, Unterstützung von zu Hause... Viel Erfolg.

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Sofern der Gläubiger z.B. das Finanzamt eine Steuer per Verwaltungsakt, z.B. durch einen Steuerbescheid festgesetzt hat, und der Schuldner diese nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstermins entrichtet hat, so ist der Säumniszuschlag fällig. Weitere Maßnahmen sind anscheinend nicht erforderlich.

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Zunächst hat er den Landtag mehr oder weniger belogen, als es eine Anfrage gab ob er Geschäftsbeziehungen zum Kreditgeber unterhält. Das Ministergesetz verbietet es zudem besondere Vergünstigungen anzunehmen. Letztendlich geht es um Ehrlichkeit, Bestechlichkeit und/oder unerlaubte Vorteilsnahme. Quelle 1 lesen.

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Der Schilling wurde als Buchgeld am 1. Jänner (Januar) 1999 durch den Euro abgelöst. Der mit den anderen Euroländern vereinbarte, bis zur Bargeldumstellung nicht veränderte Wechselkurs zum Euro betrug 1 Euro = 13,7603 Schilling.
Nach diesem Umtauschkurs wären die 15000 Schilling 1090,09 Euro.

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Offizielle Währungen namens Schilling gibt es heute in Kenia (Kenia-Schilling), Somalia (Somalia-Schilling), Tansania (Tansania-Schilling) sowie in Uganda (Uganda-Schilling).
Welchen Schilling meinst Du also! Die Österreicher haben übrigens inzwischen auch den Euro ...

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